Gebr. Gehl GmbH + Co. KG
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37603 Holzminden
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Bei der Lagerung von Heizöl werden Vorschriften zum Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten sowie zum Schutz von Boden und Grundwasser angewendet. Das Thema brennbare Flüssigkeit ist nur bei der Aufstellung der Anlage zu beachten. Der Boden- und Grundwasserschutz ist für den Betreiber einer Tankanlage während der gesamten Betriebsdauer von Bedeutung.
Heizöl gehört zu den nicht entzündlichen Flüssigkeiten. Daher sind die Brandschutzbelange nicht sehr restriktiv. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um bauliche Bestimmungen wie Einhaltung von Abständen zu Wänden und Heizungsanlage. Der Installationsfachbetrieb und der Hersteller kennen die Vorschriften. Alle Einrichtungen der Tankanlage benötigen eine Bauartzulassung. Sie wird durch den Hersteller erbracht.
Da Vorschriften Länder- und Kommunalrecht betreffen, empfehlen Ihnen, sich mit Fragen direkt an einen Fachbetrieb in Ihrer Region zu wenden.
Als Gefahrenquelle ist Heizöl primär eine wassergefährdende Flüssigkeit, für die das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das jeweilige Landeswassergesetz (LWG) und die darauf aufbauende Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAwS) gilt. Der Inhalt dieser Gesetze betrifft den Besitzer der Tankanlage, da er dafür verantwortlich ist, dass es zu keinem Umweltschaden kommt. Der Besitzer der Anlage haftet im Schadensfall.