Gebr. Gehl GmbH + Co. KG
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Im Neubau ist die Wahl der richtigen Heizung nicht einfach: viele Systeme harren einer Entscheidung. Hier finden Sie eine Übersicht zu den gesetzlichen Grundlagen, den passenden Heiztechniken und wo Sie weitere Hilfen auf dem Weg zur besten Heizung finden.
Bevor es an die Wahl der Heizung im Einfamilienhaus geht, müssen einige rechtliche Grundbedingungen erfüllt sein. Hierzu zählen insbesondere die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Die EnEV legt unter anderem fest, wie viel Energie ein Gebäude verbrauchen darf (Primärenergiebedarf) und wie hoch die Wärmeverluste durch Hausbauteile (Transmissionswärmeverlust) ausfallen dürfen.
Das EEWärmeG bestimmt, dass der Energiebedarf anteilig durch erneuerbare Energien - alternativ durch geringere Wärmeverluste oder eine Kombination erneuerbarer Energien und höherer Energieeffizienz - zu decken ist.
Grundsätzlich können Sie als Heizung im Neubau zwischen folgenden Systemen wählen:
Lassen Sie sich nachweislich eine Wärmebedarfsrechnung (DIN EN 12831) erstellen. Nur so ist gewährleistet, dass ihr Wärmeerzeuger nicht zu groß ausgelegt oder zu klein dimensioniert ist.
In modernen Neubauten kann der natürliche Luftwechsel eingeschränkt sein. Ein reines Fensterlüften reicht oft nicht mehr aus. Deshalb sollten Sie ein Lüftungskonzept (DIN 1946-6) erstellen lassen. Lüftungsanlagen (optional mit Wärmerückgewinnung) stellen den Mindestluftwechsel sicher und verhindern Schimmelbildung im Gebäude.
Zur Wahl der Heizkörper - aus energetischer Sicht ist eine Fußbodenheizung ideal für die Heizung im Neubau. Sie spart Raum und kann mit sehr niedrigen Temperaturen bereits die nötige Wärme bereitstellen - eine ausgezeichnete Grundlage für moderne Systeme wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen.
Grundsätzlich wichtig und für die Heizung im Neubau vorgeschrieben: der hydraulische Abgleich! So erhalten alle Heizkörper die nötige Energie und die Heizungspumpe muss keine Überstunden schieben. So vermeiden Sie Energieverschwendung.
Laut EnEV müssen Sie einen Energieausweis erstellen lassen (genauer: einen bedarfsabhängigen Energieausweis, den Energiebedarfsausweis). Er gibt Auskunft über den Energiebedarf eines Gebäudes und ist nicht nur ein wichtiger Nachweis, sondern auch bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung notwendig.